Die Heirat ist die üblicherweise die mit den Ritualen der Trauung verbundene Schließung einer Ehe zwischen zwei Personen.

Der Begriff Heirat findet umgangssprachlich auch bei anderen Verbindungen Anwendung. So wird auch das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft, wie sie zahlreiche Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz, für lesbische und schwule Paare kennen, als Heirat bezeichnet[1]. Zudem feiern manche Paare auch dort Hochzeit, wo ihre Beziehung überhaupt keine rechtliche Anerkennung findet, um sich öffentlich zu ihrer Beziehung zu bekennen.

Das Ende einer Ehe wird mit dem Gegenbegriff Scheidung bezeichnet.