Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Identität der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen des eigenständigen Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten nachgebildet. Öffentlich-rechtliche Gesetze, welche an den Bestand einer Ehe anknüpfen, stellen die Lebenspartnerschaft in der Regel der Ehe aber nicht gleich.

Die Lebenspartnerschaft wird in der Umgangssprache auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung homosexueller Partnerschaften in anderen Ländern findet sich im Artikel Eingetragene Partnerschaft.