| Das elektronische Personenstandsregister (§ 3 PStG neu) löst ab dem 1. Januar 2009 die bisherigen Personenstandsbücher ab. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis zum 31. Dezember 2013 können die Personenstandsregister übergangsweise aber auch noch auf Papier, jedoch bereits mit dem Inhalt nach dem neuen Gesetz geführt werden. |